Terminvergabe

Termine können sowohl telefonisch, persönlich, als auch über das Kontaktformular vereinbart werden. Die Terminvergabe in unserer Praxis dient einem zeitgemäßen Behandlungsablauf. So ist sichergestellt, dass zum Behandlungstermin auch Ihr Therapeut für Sie zur Verfügung steht und es zu fast keinen Wartezeiten kommt.

Falls Sie einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, bitten wir um eine telefonische Absage binnen 24 Stunden, damit wir die Chance haben, diesen Termin weiter zu vergeben. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Ihnen nicht wahrgenommene oder nicht rechtzeitig abgesagte Termine privat in Höhe der Vergütungsregelung in Rechnung stellen, falls diese nicht anderweitig vergeben werden können.

 

1. Termin

Bitte bringen Sie zu Ihrem 1. Termin eine gültige Verordnung vom Arzt mit. Diese darf nicht älter als 28 Tage (abweichend dringlicher Behandlungsbedarf 14 Tage) sein. Außerdem benötigen Sie ein großes Handtuch und bequeme Kleidung. 

 

Zuzahlungen/Gebühren

Nach § 61 SGB V sind wir im Namen der Krankenkasse verpflichtet von jedem gesetzlich Versicherten eine Zuzahlungsgebühr einzufordern. Die Höhe der Gebühr variiert je nach Krankenkasse, Art und Anzahl der verordneten Therapiemaßnahmen. Falls Sie von Ihrer Krankenkasse eine Zuzahlungsbefreiung erhalten haben, bitten wir Sie uns diese im Original vorzulegen.

Für Privatversicherte, sowie für Beihilfe Berechtigte gelten die gleichen Preise und werden vor Ort in einem Behandlungsvertrag festgehalten. Gerne können Sie die Preise telefonisch erfragen, um sich ggf. vor dem 1. Termin mit Ihrer Krankenkasse zwecks Kostenübernahme in Verbindung zu setzen.